Ein Loch im Zahn lässt sich schließen. Aber welches Material empfiehlt sich, wie stabil und haltbar ist es? Wir haben Zahnfüllungen verglichen – und Kosten auch.
Soll ein Loch im Zahn gefüllt werden, empfiehlt meist die Zahnärztin oder der Zahnarzt eine Lösung. Die aber kann ins Geld gehen.
Wer auf dem Zahnarztstuhl sitzt, sollte deshalb mitreden und mitentscheiden können. Wir haben ein Expertenteam gebeten, zu den gängigsten Füllungsmaterialien die aktuellen wissenschaftlichen Studien auszuwerten.
Unser Ziel: ein Vergleich von Zahnfüllungen – zum Beispiel mit Blick auf ihre Haltbarkeit und Belastbarkeit, ob sie Risiken für die Gesundheit bergen und für wen sie infrage kommen.
Unter die Lupe genommen haben wir fünf Materialien beziehungsweise Materialzusammensetzungen: den Klassiker Amalgam, die Kunststoffgemische Komposit und Kompomer, Keramik sowie die Gruppe der Gold- und Metalllegierungen. Der größte Unterschied liegt in der Haltbarkeit und im Preis. Außerdem kommt nicht jedes Material für jeden Zahnschaden infrage.
Tipp: Bei teuren und aufwendigen Eingriffen kann sich eine private Zahnzusatzversicherung lohnen. Die Stiftung Warentest prüft solche Angebote fortlaufend. Hier finden Sie Zahnzusatzversicherungen im Vergleich.
Bei Amalgam gab es lange Zweifel an der Sicherheit. Die Legierung enthält Quecksilber, ein giftiges Schwermetall. Unser Expertenteam hat auch dazu die wissenschaftlichen Studien überprüft und kann zu Amalgam Entwarnung geben. Dennoch ist es für bestimmte Personengruppen nicht zu empfehlen. Wir sagen, wer auf Alternativen ausweichen sollte.
Gut gemachte Füllungen können Jahrzehnte überdauern. Die Studien zeigen: Unabhängig vom verwendeten Material ist das Risiko, dass an den Rändern zwischen Füllung und Restzahn erneut Karies entsteht, gering. Vorausgesetzt, die Zähne werden gut gepflegt.
Wie die Zähne lange gesund bleiben, erfahren Sie in unseren FAQ Zahnpflege. Und die besten Zahnpasten im Test sowie die besten elektrischen Zahnbürsten finden Sie bei uns ebenfalls.
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@ Hugendubel1: Selbstverständlich sind männliche Zahnärzte davon nicht ausgenommen.
Warum wird unter dem Stichwort " Zweitmeinung" nur von einer Zahnärztin geschrieben? Sind (männliche) Zahnärzte davon ausgenommen? Oder wird hier völlig sinnfreu versucht zu gendern?
@ajenter: Unter Umständen sind bei Komposit im Frontzahnbereich private Zuzahlungen möglich. Allerdings darf es dann keine „echte“ medizinische Leistung sein, bspw. wenn es sich um eine Zahnumformung aus ästhetischen Gründen handelt oder die Füllung ersetzt wurde, weil die alte nicht mehr schön aussah. Außerdem sollten private Zuzahlungen vorab zwischen Zahnarzt und Kassenpatient schriftlich in einer Mehrkostenvereinbarung geregelt sein.
@Thorsten.Maverick: Weil es bei Keramik mehrere Vorgehensweisen gibt, haben wir in der großen Tabelle auch "Ein oder zwei Zahnarztsitzungen" geschrieben. Leider hat auch eine große Tabelle nur begrenzt Platz für Details.
@Thorsten.Maverick: Auch aus diesem Grund haben wir die Aussagen für diesen Artikel, wie auch für andere medizinische Inhalte, aus der aktuellen wissenschaftlichen Studienlage abgeleitet. "Schulmedizin" und alternative Methoden sollten gleichermaßen nach wissenschaftlichen Kriterien bewertet werden. Einzelfallberichte sind leider unzuverlässige Ratgeber.
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